Präambel
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich über die PTB im Allgemeinen und über ihre Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben im Besonderen zu informieren. Daher gestaltet die PTB ihren Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet.
Die Aufgaben der PTB als Nationales Metrologieinstitut, als Dienstleister für die deutsche Wirtschaft und als international vernetzte Forschungsinstitution sind hochgradig wissenschaftlich und technisch. Die Sprache der PTB ist entsprechend eine Wissenschaftssprache. Die Kunden und Partner der PTB stammen aus eben diesen Umfeldern der Wissenschaft, der Hochtechnologie und der Wirtschaft. Die Inhalte des Webauftritts der PTB richten sich dementsprechend hauptsächlich an ein sehr spezielles Fachpublikum. Diese Inhalte (wissenschaftliche Texte und Grafiken, tabellarisch dargestellte Experimentauswertungen, etc.) können prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bittet die PTB alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.
Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit
Der PTB-Webauftritt weist beispielsweise folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:
- Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d. h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
- Sehr grundsätzliche Informationen zur PTB als Institution und zu ihrem gesetzlichen Auftrag werden in Leichter Sprache angeboten.
- Einige Videos, die allgemein etwas über die PTB erzählen, sind auch in Gebärdensprache übersetzt.
- Alle Redakteure, die Inhalte auf den PTB-Webseiten einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Webauftritt der PTB ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich die PTB damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Februar 2026) gilt für die aktuell erreichbare Version der PTB-Webseite (info-ptb.de).
Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von der PTB durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des "Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" in Verbindung mit der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)".
Die PTB-Webseiten beinhalten jedoch auch Elemente, die nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich sind. Eine Verbesserung ist an allen Stellen geplant bzw. in Arbeit, wo dies inhaltlich und technisch möglich ist. Beispielsweise sind folgende Eigenschaften im PTB-Webauftritt nicht bzw. noch nicht barrierefrei:
- Nicht alle verwendeten Bildelemente sind mit Alternativtexten hinterlegt. An einer redaktionellen Verbesserung/Bereinigung wird fortlaufend gearbeitet.
- An einigen fremdsprachigen Textstellen fehlt die Auszeichnung mit dem lang-Attribut.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Links können unverständlich sein.
Begründung
- Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
- Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
- Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webaufritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden.
Sie können uns per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Telefon: 0531 592-3006
E-Mail: barrierefreiheit@ptb.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de